Herstellerinformationen
Name: Markt+Technik Verlag GmbH
Adresse: Espenpark 1a, 90559 Burgthann
E-Mail: info@mut.de
Europäischer Hersteller: Ja
Ausfüllbare Datei im Word (.docx) und PDF-Format (.pdf)
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann.
Bereiten Sie sich mit der Pflegeverfügung auf eine spätere Pflegesituation vor.
Ein Pflegetagebuch dient der Aufzeichnung von häuslichen Pflegeleistungen, die eine private Pflegeperson für einen Pflegebedürftigen erbringt. Im Regelfall beantragen Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung bei ihrer Pflegekasse.
Plus Palliativ-Ampel als Übersicht über die Vorsorgedokumente
Inhalt:
WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE BENUTZUNG
BITTE SORGFÄLTIG LESEN!
Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie dieses Formular bearbeiten können. Da es sich um eine komplett editierbare Datei handelt, können Sie entweder nur die grau markierten Felder mit Ihren Angaben füllen oder den gesamten Text verändern und so an Ihre individuellen Vorgaben anpassen. Die grauen Felder enthalten ggf. Hinweise oder Beispiele, was hier eingesetzt werden sollte, ansonsten sind sie leer. Formulierungen, denen ein „ggf.“ nachgesetzt ist, sind nur bei entsprechendem Bedarf zulässig. Formulierungen, denen ein (...) nachgesetzt ist, müssen weiter ausgeführt und konkretisiert werden. Lassen Sie sich hierzu unbedingt von einem Rechtsbeistand beraten!
RECHTLICHER HINWEIS
Der Inhalt dieser Vorlage wurde von Experten verfasst und gesammelt. Sie umfasst jedoch nicht die für jeden Einzelfall vorzunehmenden möglichen Anpassungen und muss daher mit großer, fachkundiger Sorgfalt an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Sämtliche Formulierungen dieser Vorlage sind in diesem Zusammenhang als eine Hilfestellung anzusehen und besitzen keinerlei rechtsverbindliche Gültigkeit. Wenn Sie diese Vorlage als Basis für die Erstellung Ihres Vorsorgeplans verwenden, übernimmt der Verlag keinerlei Haftung, auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird grundsätzlich ausgeschlossen.