Herstellerinformationen
Name: Markt+Technik Verlag GmbH
Adresse: Espenpark 1a, 90559 Burgthann
E-Mail: info@mut.de
Europäischer Hersteller: Ja
Die Beendigung eines Mietverhältnisses gestaltet sich für Vermieter oft komplex. Bei ausbleibenden Mietzahlungen bietet das Gesetz jedoch Möglichkeiten zur fristlosen Kündigung. Entscheidend ist dabei die Einhaltung formaler Vorgaben und der vorherige Ausspruch einer Abmahnung.
Mit unserer Mustervorlage gehen Sie auf Nummer sicher und können Ihrem zahlungsunwilligen Mieter eine rechtlich einwandfreie Kündigung zukommen lassen, die allen Anforderungen entspricht.
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Der deutsche Mieterschutz ist stark ausgeprägt, was es Vermietern erschwert, ihre Interessen durchzusetzen. Umso wichtiger ist es, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung, die rechtlichen Rahmenbedingungen präzise einzuhalten. Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist ein häufiger Anwendungsfall.
Verweigert der Mieter die Mietzahlung über zwei aufeinanderfolgende Monate vollständig oder teilweise, und übersteigt der Rückstand eine Monatsmiete, ist eine fristlose Kündigung zulässig.
Auch wenn der Mieter wiederholt nur Teilzahlungen leistet und die Summe der Rückstände zwei volle Monatsmieten erreicht, ist eine fristlose Kündigung rechtens.
Der Mieter hat die Möglichkeit, die Kündigung durch vollständige Begleichung der offenen Beträge innerhalb einer Schonfrist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage abzuwenden. Hat der Mieter diese Schonfrist jedoch bereits zuvor in Anspruch genommen, entfällt diese Möglichkeit im Wiederholungsfall.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vermieter fristlos wegen Zahlungsverzugs kündigen?
Ein Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht oder nur teilweise zahlt und der Rückstand eine Monatsmiete übersteigt, oder wenn sich Mietrückstände in Höhe von mindestens zwei Monatsmieten angesammelt haben. Voraussetzung ist in der Regel eine vorherige Abmahnung.
Ist eine vorherige Abmahnung immer erforderlich, bevor fristlos gekündigt werden kann?
Ja, in den meisten Fällen des Zahlungsverzugs ist eine vorherige, eindeutige Abmahnung erforderlich, in der der Mieter zur Zahlung der ausstehenden Beträge innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert und auf die mögliche fristlose Kündigung hingewiesen wird.
Was ist die sogenannte Schonfrist des Mieters?
Die Schonfrist ermöglicht es dem Mieter, eine aufgrund von Zahlungsverzug ausgesprochene fristlose Kündigung unwirksam zu machen, indem er sämtliche Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage vollständig begleicht.
Kann ein Mieter die Schonfrist mehrmals in Anspruch nehmen?
Nein, die Schonfrist kann ein Mieter nur einmal während des laufenden Mietverhältnisses in Anspruch nehmen. Hat er dies bereits getan, ist eine erneute Berufung auf die Schonfrist bei weiterem Zahlungsverzug ausgeschlossen.
Welche formalen Anforderungen muss eine fristlose Kündigung durch den Vermieter erfüllen?
Eine fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vermietern unterschrieben sein. Sie muss den Kündigungsgrund (genaue Angabe der Mietrückstände und Zeiträume) klar benennen und dem Mieter zugehen. Es empfiehlt sich, den Zugang nachweisen zu können (z.B. durch Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder per Gerichtsvollzieher).
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