Bestattungsverfügung und Anschreiben im Todesfall - Mustervorlage
Bestattungsverfügung und Anschreiben im Todesfall - Mustervorlage
Mustervorlage - Organspendeverfügung und Organspendeausweis
BESTATTUNGS VERFÜGUNG UND ANSCHREIBEN IM TODESFALL
Mustervorlage
Ausfüllbare Datei im Word (.docx) und PDF-Format (.pdf)
Die Regelung der eigenen Bestattungsabläufe sollten frühzeitig geplant werden. Diese Mustervorlage hilft Ihnen dabei.
WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE BENUTZUNG
BITTE SORGFÄLTIG LESEN!
Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie dieses Formular bearbeiten können. Da es sich um eine komplett editierbare Datei handelt, können Sie entweder nur die grau markierten Felder mit Ihren Angaben füllen oder den gesamten Text verändern und so an Ihre individuellen Vorgaben anpassen. Die grauen Felder enthalten ggf. Hinweise oder Beispiele, was hier eingesetzt werden sollte, ansonsten sind sie leer. Formulierungen, denen ein „ggf.“ nachgesetzt ist, sind nur bei entsprechendem Bedarf zulässig. Formulierungen, denen ein (...) nachgesetzt ist, müssen weiter ausgeführt und konkretisiert werden. Lassen Sie sich hierzu unbedingt von einem Rechtsbeistand beraten!
RECHTLICHER HINWEIS
Der Inhalt dieser Vorlage wurde von Experten verfasst und gesammelt. Sie soll dabei unterstützen, die Regelung der eigenen Bestattungsabläufe zu bewerkstelligen, und enthält somit die typischen Formulierungen und Inhalte. Sie umfasst jedoch nicht die für jeden Einzelfall vorzunehmenden möglichen Anpassungen und muss daher mit großer Sorgfalt an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Diese Anpassungen sollten speziell bei besonderen Wünschen nur mit fachkundiger Hilfe, etwa durch einen Anwalt oder durch die Konsultation eines Bestattungsinstituts, vorgenommen werden. Sämtliche Formulierungen dieser Vorlage sind in diesem Zusammenhang als eine Hilfestellung anzusehen und besitzen keinerlei rechtsverbindliche Gültigkeit. Wenn Sie diese Vorlage als Basis für die Erstellung dieses Teils Ihrer Nachlassregelung verwenden, übernimmt der Verlag keinerlei Haftung, auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird grundsätzlich ausgeschlossen.